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Titel: HWS Leitfaden für den Mediziner wie er auf unsere
Verfasst am: 29.09.2003, 23:58 Uhr #73
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Anmeldung: 25. Sep 2003
Beiträge: 122
Wohnort: Berlin
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Leitfaden für den Mediziner wie er auf unsere
"Wehwehchen" eingehen kann.
www.hws-hilfe.com
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie hat eine Leitlinien für Verletzung der Halswirbelsäule (HWS) Diagnosetypen erarbeitet !
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Vorher bitte aber dieses Lesen !
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
gibt die
Leitlinien für Diagnostik und Therapie Unfallchirurgie heraus.
Präambel zur 2. Auflage
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. gibt als Wissenschaftliche Fachgesellschaft Leitlinien für die unfallchirurgische Diagnostik und Therapie heraus. Diese Leitlinien werden von der "Arbeitsgruppe Leitlinien" formuliert und vom Präsidialrat der Gesellschaft verabschiedet. Diagnostik und Therapie unterliegen einem ständigen Wandel, so dass auch die Leitlinien regelmäßig überarbeitet werden müssen. Der aktuelle Stand der Leitlinienentwicklung kann beim Herausgeber oder dem Generalsekretär der Gesellschaft erfragt werden.
Leitlinien sollen Ärzten, Mitgliedern medizinischer Hilfsberufe, Patienten und interessierten Laien zur Information dienen und zur Qualitätssicherung beitragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Leitlinien nicht in jeder Behandlungssituation uneingeschränkt anwendbar sind. Die Freiheit des ärztlichen Berufes kann (und darf) durch Leitlinien nicht eingeschränkt werden. Leitlinien sind daher Empfehlungen für ärztliches Handeln in charakteristischen Situationen. Im Einzelfall kann jedoch eine von den Leitlinien abweichende Diagnostik oder Therapie angezeigt sein. Leitlinien berücksichtigen in erster Linie ärztlich-wissenschaftliche und nicht wirtschaftliche Aspekte.
Die unfallchirurgischen Leitlinien sind nach Möglichkeit stichwortartig erstellt und sollen kein Ersatz für Lehrbücher oder Operationslehren sein. Daher sind die Leitlinien so kurz wie möglich gehalten. Begleitmaßnahmen wie die allgemeine präoperative Diagnostik oder die Indikation und Art einer eventuellen Thromboseprophylaxe oder Antibiotikatherapie werden nicht im einzelnen beschrieben, sondern sollen Gegenstand gesonderter Leitlinien sein. Die Behandlungsmethoden sind meist nur als kurze Bezeichnung und nicht mit Beschreibung der speziellen Technik aufgeführt. Auf ein Literaturverzeichnis wird verzichtet, weil eine unstrittige Auswahl unmöglich ist. Über die modernen Medien ist Literatur heute für jeden verfügbar.
Die Leitlinien sind so abgefaßt, dass sie für die Zukunft Innovationen ermöglichen und auch seltene, aber im Einzelfall sinnvolle Verfahren abdecken. Die Entwicklung des medizinischen Wissens und der medizinischen Technik schreitet besonders auf dem Gebiet der Unfallchirurgie so rasch fort, daß die Leitlinien immer nur den momentanen Stand widerspiegeln. Neue diagnostische und therapeutische Methoden, die in den vorliegenden Leitlinien nicht erwähnt werden, können sich zukünftig als sinnvoll erweisen und entsprechend Anwendung finden.
Die in den Leitlinien aufgeführten typischen Schwierigkeiten, Risiken und Komplikationsmöglichkeiten stellen naturgemäß keine vollständige Auflistung aller im Einzelfall möglichen Eventualitäten dar. Ihre Nennung weist darauf hin, dass sie auch trotz aller Sorgfalt des handelnden Arztes eintreten können und im Streitfall von einem Behandlungsfehler abzugrenzen sind. Es muss immer damit gerechnet werden, dass selbst bei strikter Anwendung der Leitlinien das intendierte Behandlungsergebnis nicht erzielt werden kann.
Leitlinien basieren auf wissenschaftlich gesicherten Studienergebnissen und dem diagnostischen und therapeutischen Konsens derjenigen, die Leitlinien formulieren. Medizinische Lehrmeinung kann aber nie homogen sein. Dies wird auch dadurch dokumentiert, dass verschiedene wissenschaftliche Fachgesellschaften Leitlinien zu ähnlichen Themen herausgeben. Diese Vielfalt wird von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bewusst unterstützt. Eventuelle Widersprüche werden in einer Clearingstelle der AWMF bearbeitet. Bei fraglichen Behandlungsfehlern ist es Aufgabe des Gerichtsgutachters, den zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Medizinischen Standard zu beschreiben und dem Gericht mitzuteilen. Die Funktion des Gutachters kann nicht durch Leitlinien ersetzt werden.
Prof. Dr. med. K.M. Stürmer
Leiter der Arbeitsgruppe Leitlinien
Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V.
Quelle: AWMF vom Januar .2002 |
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