|
|
|
Aktuelles Datum und Uhrzeit: 31.10.2024, 18:38 Uhr |
|
|
|
|
Autor |
Nachricht |
|
Titel: HWS Die Beschleunigungstrauma-Begutachtung
Verfasst am: 30.09.2003, 00:27 Uhr #76
|
|
Webmaster
Anmeldung: 25. Sep 2003
Beiträge: 122
Wohnort: Berlin
|
|
Kopie aus dem alten Forum
Vielfältige Symptomatik
Schleudertrauma, HWS-Beschleunigungstrauma, HWS-Beschleunigungsverletzung, HWS-Trauma, HWS-Syndrom - es gibt eine ganze Reihe von Begriffen für die Beschwerden, die sich bei Betroffenen nach einem Verkehrsunfall unter anderem im Bereich der Halswirbelsäule einstellen können. Die Ausprägung der Symptomatik ist in Abhängigkeit von individuellen Faktoren und dem konkreten Unfallgeschehen höchst unterschiedlich. Nicht selten kommt es zu dauerhaften Gesundheitsschäden, die für den Betroffenen z. B. infolge Berufsunfähigkeit mit einem ganz erheblichen finanziellen Schaden verbunden sein können.
Inwieweit die Beschwerden tatsächlich mit Verletzungen der Halswirbelsäule zusammenhängen oder ganz andere Strukturen in Mitleidenschaft gezogen sind, kann strenggenommen dahinstehen, von entscheidender Bedeutung ist die Ursächlichkeit des Unfallgeschehens für den Gesundheitsschaden des Betroffenen.
Neuere Studien haben gezeigt, dass weder Aufprallgeschwindigkeit bzw. Aufprallrichtung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge noch das klinische Bild unmittelbar nach dem Unfallereignis einen zuverlässigen Rückschluss auf die Schwere der unfallbedingten Verletzungen zulassen.
Auch bei zunächst nur leichteren Beschwerden sind bleibende Schäden nicht auszuschließen, da es oft erst nach einem beschwerdefreien Intervall unterschiedlicher Dauer zu gravierenden Ausfällen wie Sehstörungen oder Schwindelgefühl bzw. erst nach und nach unfallbedingte Einschränkungen der Hirnleistung bemerkt werden.
Falsche Gutachten am laufenden Band?!
Trotz dieser Erkenntnisse werden nach wie vor medizinische Gutachten erstellt, die von völlig überholten Vorstellungen ausgehen. Da wird z. B. eine Ursächlichkeit des Unfallgeschehens für die Verletzungen des Betroffenen verneint, weil es sich nicht um einen klassischen Auffahrunfall gehandelt habe. Oder der Gutachter stellt fest, der vermeintlich Geschädigte weise keine "objektivierbaren Befunde" auf.
In Extremfällen (vorsätzlich?) fehlerhafter Begutachtungen werden sogar ganz typische Befunde im Röntgen, CT oder MRT als vollkommen unauffällig bewertet.
Richtig reagieren!
Wichtig ist die Vornahme der richtigen Maßnahmen unmittelbar im Anschluss an ein entsprechendes Unfallgeschehen. Lassen Sie sich bei bestehenden Beschwerden möglichst bald umfassend untersuchen, und zwar möglichst unter Einsatz auch aufwändiger bildgebender Verfahren (MRT!). Die routinemäßig durchgeführten Röntgenaufnahmen sind zum Nachweis der oft vorhandenen strukturellen Schäden in den seltensten Fällen geeignet. In Abhängigkeit vom Einzelfall gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen, bei deren rechtzeitiger Durchführung sich begründete Ersatzansprüche gegenüber Schädigern und Versicherern im weiteren Verlauf wesentlich leichter durchsetzen lassen.
Das Problem ist die anfangs oft unterschätzte weitere Entwicklung der Beschwerden zu ausgeprägten Dauerschäden. Im Zweifel sollte daher die empfohlene Vorgehensweise beachtet werden, da sich aus Versäumnissen in der Anfangsphase resultierende Beweisschwierigkeiten später kaum noch ausgleichen lassen.
Tipps für Betroffene
1 Nehmen Sie bei Verkehrsunfällen oberhalb der sog. Bagatellgrenze auftretende Beschwerden ernst und begeben Sie sich umgehend (!) in ärztliche Behandlung. Die Nichtbeachtung auftretender Symptome führt nicht nur zu einer möglichen Verschlechterung der Heilungschancen, sondern gefährdet im weiteren Verlauf auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
2 Erstellen Sie kurz nach dem Unfall ein ausführliches Gedächtnisprotokoll zum genauen Unfallablauf sowie zur Art, Ausprägung sowie dem zeitlichen Verlauf Ihrer Beschwerden. Lassen Sie zumindest nach schwereren Unfällen innerhalb der ersten Tage aussagefähige Untersuchungen durchführen! Wenn entsprechende Untersuchungen erst nach Monaten oder Jahren - beispielsweise im Rahmen von Begutachtungen - erfolgen, ist deren Aussagekraft in vielen Fällen gleich Null. Auf diesen sehr wichtigen Umstand wird in den üblichen Gutachten fast nie hingewiesen, so dass der unzutreffende Eindruck eines vermeintlich fehlenden Unfallzusammenhangs entsteht.
3 Seien Sie vorsichtig bei Gutachtern, die überwiegend im Auftrag von Versicherungen tätig werden. Holen Sie über den entsprechenden Gutachter vorher möglichst umfangreiche Informationen ein (Internet etc.) und lassen Sie sich zeitnah parallel von Fachärzten Ihres Vertrauens untersuchen, um mögliche Ungereimtheiten oder Fehler in der gutachterlichen Bewertung erkennen und nachweisen zu können (Beispiel: Sie können den Kopf kaum noch bewegen, der Gutachter behauptet hingegen keinerlei Einschränkungen). Sofern Ihnen ein Gutachter klar voreingenommen erscheint, lehnen Sie diesen ab und lassen Sie sich einen anderen Gutachter benennen. Sie haben Anspruch auf eine sorgfältige, neutrale und objektive Begutachtung!
4 Wichtig: Geben Sie sowohl bei behandelnden Ärzten als auch bei Gutachtern Ihre Beschwerden richtig wieder. Spielen Sie diese nicht herunter, übertreiben Sie aber vor allem auch nicht, da sonst Ihre Glaubwürdigkeit insgesamt gefährdet wird. Es ist in vielen Bereichen sehr einfach, Simulanten zu entlarven.
5 Falls Ihnen bereits ein Gutachten vorliegt, in dem jeglicher Zusammenhang zwischen Ihrer Verletzung und dem Unfallgeschehen abgelehnt wird, sollten Sie zur Vermeidung erheblicher Nachteile dieses Gutachten unbedingt von einem unabhängigen Mediziner bzw. Gutachter überprüfen lassen. Dies gilt vor allem, wenn Sie bei fehlenden relevante Vorerkrankungen seit einem Verkehrsunfall unter erheblichen Beschwerden leiden, die keinerlei Rückbildungstendenz zeigen, der Gutachter aber den Unfallzusammenhang unter Hinweis auf angeblichen Verschleiß ablehnt.
6 In krassen Fällen falscher Begutachtung sollten Sie ggf. über die Inanspruchnahme des Gutachters unter dem Aspekt der Gutachterhaftung nachdenken. Informationen zu den neuerdings erweiterten Möglichkeiten finden Sie unter www.gutachterhaftung.de .
7 Gerade in den ersten Tagen nach einem Unfall müssen eine ganze Reihe wichtiger Punkte beachtet werden. Der Unfallgeschädigte ist hiermit meist überfordert. Optimal ist daher die Kombination aus schnellstmöglicher unabhängiger Beratung durch einen Arzt bzw. Gutachter Ihres Vertrauens unmittelbar nach einem schwereren Unfall und späterer ergänzender Überprüfung von Gutachten, deren Ergebnisse Ihnen unrichtig oder zumindest zweifelhaft erscheinen.
Falls Sie Probleme haben sollten, eine geeignete Beratung in der Nähe Ihres Wohnortes zu finden, bietet Ihnen mein Büro sowohl medizinische Sofortberatungen nach Unfällen als auch die Überprüfung medizinischer Sachverständigengutachten an.
http://www.docslaw.de/spezialthemen.htm |
|
|
|
|
|
|
Alle Zeiten sind GMT
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Benutzer: |
|
Heute neu: |
0 |
|
Gestern neu: |
0 |
|
Total: |
383 |
|
Letzter: |
Noiajf |
|
Online |
|
Benutzer: |
0 |
|
|
0 |
|
Total: |
0 |
|
Mitglieder online |
Es sind keine Mitglieder online |
|
|
|